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   LG Frankfurt/Main, 17.03.1986 - 2/24 S 113/85   

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https://dejure.org/1986,2454
LG Frankfurt/Main, 17.03.1986 - 2/24 S 113/85 (https://dejure.org/1986,2454)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17.03.1986 - 2/24 S 113/85 (https://dejure.org/1986,2454)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17. März 1986 - 2/24 S 113/85 (https://dejure.org/1986,2454)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1616
  • NJW-RR 1986, 726 (Ls.)
  • VersR 1987, 109
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Frankfurt/Main, 07.01.1985 - 24 S 214/84
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.03.1986 - 24 S 113/85
    § 651 e BGB , der die Kündigung des Reisevertrages behandelt und eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise erfordert (LG Frankfurt, NJW 1983, 2884) und bei dem in gewissem Umfang der Reisende gehalten ist, sich auf Ersatzangebote des Reiseveranstalters einzulassen (LG Frankfurt, NJW 1985, 1474), kann auf Fälle der Abstandnahme vor Reiseantritt nicht angewendet werden, sondern ist auf Fälle der Lösung nach Reiseantritt beschränkt.

    gelten die von der Kammer entwickelten Grundsätze (LG Frankfurt, NJW 1985, 1474).

  • LG Frankfurt/Main, 01.08.1983 - 24 S 66/83
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.03.1986 - 24 S 113/85
    § 651 e BGB , der die Kündigung des Reisevertrages behandelt und eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise erfordert (LG Frankfurt, NJW 1983, 2884) und bei dem in gewissem Umfang der Reisende gehalten ist, sich auf Ersatzangebote des Reiseveranstalters einzulassen (LG Frankfurt, NJW 1985, 1474), kann auf Fälle der Abstandnahme vor Reiseantritt nicht angewendet werden, sondern ist auf Fälle der Lösung nach Reiseantritt beschränkt.
  • AG Bremen, 16.10.2014 - 10 C 97/14

    Pauschalreisevertrag: Informationspflichten des Reiseveranstalters

    Darlegungs- und beweispflichtig für eine derartige, den Vertragszweck gefährdende Verletzung der reisevertraglichen Aufklärungspflichten, die den Anspruch der Klägerin aus § 651i Abs. 2 S. 2 BGB entfallen lassen dürfte (vgl. Palandt/Sprau, BGB, 73. Aufl., § 651i Rn. 2; vgl. Landgericht Frankfurt am Main, NJW 1986, 1616 für einen durch den Reiseveranstalter durch die Erklärung, das gebuchte Objekt stünde nicht oder nur mit einem Mangel behaftet zur Verfügung, veranlassten Rücktritt des Reisenden), ist der Beklagte.
  • AG Bad Homburg, 13.02.2007 - 2 C 5253/06

    Reisevertrag: Rücktritt des Reisenden wegen Nichtverfügbarkeit der

    Eine Vereitelung der Reise ergibt sich jedoch daraus, dass sich die Beklagte zuvor bereits am 20.7.2006 der Klägerin gegenüber durch Schreiben vom 19.7.2006 vertragswidrig zur Erfüllung des Reisevertrages außerstande erklärt und die Klägerin dadurch veranlasst hat, durch den noch am selben Tag erklärten Rücktritt vom Reisevertrag von der Reise Abstand zu nehmen (vgl. LG Frankfurt a. M., NJW 1986, 1616).
  • AG Bad Homburg, 13.02.2007 - 2 C 3253/06

    Leistungsverweigerung führt zu Rücktrittsrecht

    Eine Vereitelung der Reise ergibt sich jedoch daraus, dass sich die Beklagte zuvor bereits am 20.07.2006 der Klägerin gegenüber durch Schreiben vom 19.07.2006 vertragswidrig zur Erfüllung des Reisevertrages außerstande erklärt und die Klägerin dadurch veranlasst hat, durch den noch am selben Tag erklärten Rücktritt vom Reisevertrag von der Reise Abstand zu nehmen (vgl. LG Frankfurt am Main, NJW 1986, 1616).
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